Mietrecht

Anwäl­tin Petra Gutowski

„Behan­de­le dein Gegen­über immer so,
wie Du von ihm erwar­test, dass er Dich behandelt.“

 Vol­taire, fran­zö­si­cher Phi­lo­soph und Historiker

Das Miet­recht betrifft nahe­zu jeden, ob als Ver­mie­ter oder als Mie­ter. Zwi­schen Ver­mie­tern und Mie­tern bestehen aller­dings oft unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen zu ihren jewei­li­gen Rech­ten und Pflich­ten und zwar in jedem Sta­di­um des Mietverhältnisses.

Die Recht­spre­chung zu den Pro­ble­men rund ums Woh­nen ist zahl­reich, zum Teil schwer ver­ständ­lich und auch wider­sprüch­lich. Die Unsi­cher­heit bei Ver­mie­tern und Mie­tern hin­sicht­lich der Gül­tig­keit von ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ist daher groß. Aus die­sem Grun­de emp­fiehlt sich eine kla­re und ein­deu­ti­ge Gestal­tung des Miet­ver­tra­ges durch Miet­rechts­spe­zia­lis­ten. Nur so kön­nen teu­re, lan­ge und ner­ven­auf­rei­ben­de Pro­zes­se ver­mie­den wer­den. Ist aus­nahms­wei­se gleich­wohl die Füh­rung eines Pro­zes­ses unaus­weich­lich, sehen wir unse­re vor­der­grün­di­ge Auf­ga­be dar­in, für Sie opti­ma­le Ergeb­nis­se zu erzielen.

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Das Wich­tigs­te in Kürze:

  • Gestal­tung von Ver­trä­gen im pri­va­ten und gewerb­li­chen Mietrecht
  • Bei­trei­bung von For­de­run­gen aus dem Mietverhältnis
  • Kün­di­gung eines Mietverhältnisses
  • Räu­mungs­ver­fah­ren
  • Gel­tend­ma­chung von Mängeln
  • Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren
  • Miet­erhö­hun­gen und Modernisierungsmaßnahmen
  • Prü­fung von Nebenkostenabrechnungen