Mietrecht
Anwältin Petra Gutowski
„Behandele dein Gegenüber immer so,
wie Du von ihm erwartest, dass er Dich behandelt.“
Voltaire, französicher Philosoph und Historiker
Das Mietrecht betrifft nahezu jeden, ob als Vermieter oder als Mieter. Zwischen Vermietern und Mietern bestehen allerdings oft unterschiedliche Auffassungen zu ihren jeweiligen Rechten und Pflichten und zwar in jedem Stadium des Mietverhältnisses.
Die Rechtsprechung zu den Problemen rund ums Wohnen ist zahlreich, zum Teil schwer verständlich und auch widersprüchlich. Die Unsicherheit bei Vermietern und Mietern hinsichtlich der Gültigkeit von vertraglichen Vereinbarungen ist daher groß. Aus diesem Grunde empfiehlt sich eine klare und eindeutige Gestaltung des Mietvertrages durch Mietrechtsspezialisten. Nur so können teure, lange und nervenaufreibende Prozesse vermieden werden. Ist ausnahmsweise gleichwohl die Führung eines Prozesses unausweichlich, sehen wir unsere vordergründige Aufgabe darin, für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Gestaltung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht
- Beitreibung von Forderungen aus dem Mietverhältnis
- Kündigung eines Mietverhältnisses
- Räumungsverfahren
- Geltendmachung von Mängeln
- Schönheitsreparaturen
- Mieterhöhungen und Modernisierungsmaßnahmen
- Prüfung von Nebenkostenabrechnungen