Wohnungseigentumsrecht
Anwältin Petra Gutowski
„Der moralische Zustand eines Volkes ergibt sich weniger aus dem absoluten
Zustand seiner Mitglieder als aus ihren Beziehungen untereinander.“
Jean-Jacques Rousseau, französisch-schweizerischer Philosoph, Dichter und Musiker
Das Zusammenwirken der Eigentümer untereinander oder von Eigentümern und Verwalter läuft nicht immer ohne Reibungen ab. Die Konflikte können von vielfältiger Natur sein – fehlerhafte Hausgeldabrechnungen, widerstreitende Nutzungsinteressen oder die Kostenverteilung bei Instandhaltungs‑, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Die unter Umständen langsamen, formalistischen und komplizierten Abläufe in einer Wohnungseigentümergemeinschaft tragen dabei nicht immer zu einer schnellen Befriedung der Beteiligten bei. Oftmals führen ursprünglich kleine Streitpunkte zu einer dauerhaften Störung der langjährigen Vertragsbeziehungen. Der Traum vom Eigentum kann sich so schnell zu einem regelrechten Alptraum entwickeln.
Beugen Sie vor, treffen Sie mit unserer Hilfe klare, eindeutige und unangreifbare Absprachen.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen und
Gemeinschaftsordnungen - Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
- Beratung zur Vorbereitung ordnungemäßer Eigentumsversammlungen
- Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Beschlussanfechtungsverfahren
- Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldern
- Begleitung/Vertretung in der Eigentümerversammlung