Erbrecht

Anwäl­tin Bir­git Breuer

„Über sei­nen Tod spricht man nicht, über das
was danach kommt, erst recht nicht.“

 Kurt Tuchol­sky, deut­scher Schriftsteller

Sind Sie als Erbe/Erbin oder in sons­ti­ger Wei­se am Nach­lass eines Fami­li­en-ange­hö­ri­gen oder Drit­ten betei­ligt wor­den? Dann fra­gen Sie sich viel­leicht, was vor­erst mit dem Nach­lass pas­sie­ren soll, wer Pflicht­teils­rech­te hat und wer für die Schul­den des Ver­stor­be­nen haftet.

Sie über­le­gen, in wel­cher Wei­se Sie Ihr Ver­mö­gen nach Ihrem Tod ver­teilt haben wol­len? Gera­de in die­sem Fall sind viel­fäl­ti­ge Gesichts­punk­te zu beach­ten. Schon Form und Wort­wahl kön­nen dar­über ent­schei­den, ob Ihre Erklä­run­gen nach Ihrem Tod wirk­sam sind oder nicht.

Sind Sie Mit­glied einer Erben­ge­mein­schaft und wol­len die­se nun auf­lö­sen? Hier kann ein mit den ande­ren Erben ein­ver­nehm­lich erziel­ter Aus­ein­an­der­set­zungs­ver­trag eine rasche und fai­re Lösung bieten.

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Ich bie­te Ihnen umfas­sen­de erbrecht­li­che Bera­tung, die außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung gegen­über ande­ren Betei­lig­ten und selbst­ver­ständ­lich auch Ihre Inter­es­sens­ver­tre­tung vor den Gerich­ten an,
zu den Themen:

  • Tes­ta­ments- und Erbvertragsgestaltung
  • Pflicht­teils­recht
  • Erb­fol­ge­re­ge­lung
  • Tes­ta­ments­voll­stre­ckung
  • Anfech­tung von erbrecht­li­chen Erklärungen
  • Aus­schla­gung
  • Erbaus­ein­an­der­set­zung