Erbrecht
Anwältin Birgit Breuer
„Über seinen Tod spricht man nicht, über das
was danach kommt, erst recht nicht.“
Kurt Tucholsky, deutscher Schriftsteller
Sind Sie als Erbe/Erbin oder in sonstiger Weise am Nachlass eines Familien-angehörigen oder Dritten beteiligt worden? Dann fragen Sie sich vielleicht, was vorerst mit dem Nachlass passieren soll, wer Pflichtteilsrechte hat und wer für die Schulden des Verstorbenen haftet.
Sie überlegen, in welcher Weise Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt haben wollen? Gerade in diesem Fall sind vielfältige Gesichtspunkte zu beachten. Schon Form und Wortwahl können darüber entscheiden, ob Ihre Erklärungen nach Ihrem Tod wirksam sind oder nicht.
Sind Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft und wollen diese nun auflösen? Hier kann ein mit den anderen Erben einvernehmlich erzielter Auseinandersetzungsvertrag eine rasche und faire Lösung bieten.
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Ich biete Ihnen umfassende erbrechtliche Beratung, die außergerichtliche Vertretung gegenüber anderen Beteiligten und selbstverständlich auch Ihre Interessensvertretung vor den Gerichten an,
zu den Themen:
- Testaments- und Erbvertragsgestaltung
- Pflichtteilsrecht
- Erbfolgeregelung
- Testamentsvollstreckung
- Anfechtung von erbrechtlichen Erklärungen
- Ausschlagung
- Erbauseinandersetzung