Verkehrsrecht
Anwältin Birgit Breuer
„Wer uns vor nutzlosen Wegen warnt, leistet uns einen ebenso guten Dienst,
wie derjenige, der uns den rechten Weg anzeigt.“
Heinrich Heine, deutscher Dichter, Erzähler und Romancier
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich: Die Abwicklung gestaltet sich zeit- und nervenaufreibend. Besonders wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht alles zahlt, sondern Abzüge vornimmt – was mittlerweile gängige Praxis geworden ist. Darum sollten Sie die Abwicklung von Verkehrsunfällen in die kompetenten Hände von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten legen – und zwar von Anfang an. Nur so können Ihre Ansprüche schnell und im vollen Umfange durchgesetzt werden.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehen Sie durch die Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts auch keinerlei Risiko ein, denn in diesem Falle trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihre Rechtsanwalts- kosten.
Der Straßenverkehr trägt allerdings nicht nur die Gefahr in sich, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, sondern auch selbst gegen Straßenverkehrsvorschriften zu verstoßen. Die Folgen können weitreichend sein. Neben Verwarnungs- und Ordnungsgeldern können auch Geld- und Haftstrafen, Fahrverbote oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden. Oftmals steht dann die finanzielle Existenz auf dem Spiel.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Unfallregulierung gegenüber Versicherern und anderen Unfallbeteiligten
- Hilfe im Kaskoschadensfall
- Vertretung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren
- Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Flensburgerkartei/Punkte
- Fahrzeugkauf/Fahrzeugverkauf (Minderung, Rückabwicklung)