Kindergeld
Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind derzeit 219,00 €, für das dritte Kind 225,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250,00 €.
Voraussetzungen für den Kindergeldbezug:
- das Kind ist unter 18 Jahren
- Sie versorgen das Kind regelmäßig und es lebt in Ihrem Haushalt
- Ihr Wohnort ist in Deutschland, ein anderes Land der EU, Norwegen, Liechtenstein,
Island oder der Schweiz.
Ein Kindergeldanspruch für volljährige Kinder besteht, wenn:
- das Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist und
- das Kind zum ersten Mal eine Ausbildung absolviert oder
- das Kind eine zweite Ausbildung macht und nicht mehr als 20 Wochenstunden
arbeitet oder - das Kind eine zweite Ausbildung macht und einen sogenannten Minijob ausübt oder
- das Kind ein Praktikum macht, dass einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf
hat oder - das Kind einen Freiwilligen Dienst leistet oder
- das Kind sich um einen Ausbildungsplatz bemüht oder
- das Kind unter 21 Jahren ist und bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist.
Kinderzuschlag
Zusätzlich zum Kindergeld kann bei Familien mit kleinem Einkommen ein Kinderzuschlag bis zu einer Höhe von 229,00 € monatlich in Betracht kommen, wenn nur zusammen mit dem Kinderzuschlag und ggf. einem Wohngeld erreicht werden kann, dass ein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen nicht besteht.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- das Kind lebt mit im Haushalt, ist unter 25 Jahre alt, nicht verheiratet und lebt nicht in
einer eingetragenen Partnerschaft. - das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900,00 € (Paare) bzw.
600,00 € (Alleinerziehende). - Sie hätten genug Geld für den Unterhalt der Familie, wenn sie zusätzlich zu ihrem
Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohnkosten erhalten würden.
Kinderbonus
Der Kinderbonus 2022 in Höhe von 100,00 € für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist, ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspaket. Es wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Es wird mit dem Kindergeld an den Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld aktuell bekommt.
Auswirkung auf den Unterhalt
Kindergeld und Kinderbonus stehen zur Hälfte dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu, wenn dieser Unterhalt zahlt. Der verbleibende Zahlbetrag muss jedoch mindestens den Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes der jeweiligen Altersstufe abdecken.
Der Kinderzuschlag wird nicht auf den Unterhalt angerechnet, kann also nicht abgezogen werden.